Kein Aufkleber ist auch eine Lösung

Manchmal ist es auch besser wenn man einfach mal den Aufkleber weglässt. Mit verschiedenen Aufklebern kann man nämlich nicht nur seine Kleidung selbst bedrucken sondern auch ganz andere tolle Sachen machen. Das dachte sich auch ein ausländischer Autofahrer der seinen deutschen Führerschein wegen diverser delikte wieder abgeben musste. Doch die gründliche deutsche Behördlichkeit nahm natürlich seinen ausländischen Führerschein und klebte einen Vermerkt drauf, sodass er auch mit seinem ausländischen Führerschein nicht mehr in Deutschland fahren darf. Diese Maßnahme war nötig, da man ja den auländischen Führerschein nicht entziehen darf. Schade aber auch, denn der Fahrer, gar nicht dumm, knibbelt den Auskleber ab und fährt fröhlich weiter in Deutschland umher. Jedenfalls wird er wieder von der Polizei kontrolliert und diese merkt dann aufgrund eines Vermerkes, dass der Aufkleber “unrechtmäßig” entfernt wurde. Das Wort Urkundenfälschung stand sofort im Raum und die Anzeige folgte auf dem Fuß. Doch nichts war´s. Das Oberlandesgericht in Köln folgerte, dass der Besitzer des Führerscheines, das eigentliche originale Dokument ja nicht gefälscht hat, er hat lediglich den behördlichen deutschen Aufkleber entfernt. Und dies entspricht nicht dem Tatbestand der Urkundenfälschung.

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