Aufkleber schützt vor Torheit nicht

Ein Aufkleber kann seinem Besitzer Sonderrechte verleihen. Muss er aber nicht. Vor kurzem hat ein Autofahrer anscheinend die Wirkung seines Auto-Aufkleber falsch eingeschätzt. Weil er mit der Arbeit der Bundesregierung nicht einverstanden ist, hat ein 43-jähriger nach dem Tanken in der Nähe von Aachen beschlossen, dafür nicht zu bezahlen. Wie die Polizei mitteilte, hatte der Mann bei dem Benzin-Diebstahl seine Kennzeichen nicht, wie so manch anderer Tankdieb, von seinem Auto entfernt. Darüber hinaus war auf den Videobändern der Überwachungskamera der Tankstelle gut zu erkennen, dass der Mann an der hinteren Scheibe seines Autos einen Aufkleber angebracht, auf dem gut lesbar die Nummer seines Mobiltelefons angegeben war.

Zu lesen war auf dem Aufkleber außer der Telefonnummer noch der Ausspruch: «Ich zahle erst, wenn die Regierung mir meine Kohle gibt. Der Sturz kommt 2010!»

Die Polizei konnte den Mann mit Hilfe der angegebenen Rufnummer ohne Probleme erreichen. Im Vernehmungsgespräch kam beiläufig noch ans Tageslicht, dass das Gefährt des Tankdiebes nicht über eine gültige TÜV-Plakette verfügte und der Mann selbst nicht im Besitz eines Führerscheines war. Auf die Frage nach dem Tankbetrug wies er nochmals darauf hin, dass er vom Staat noch Geld bekomme. Vor der Einleitung eines Verfahrens schützte ihn diese Behauptung jedoch nicht.

Fazit: Aufkleber eignen sich hervorragend um Statements abzugeben und damit eine gewisse Aufmerksamkeit zu erregen. Sie schützen jedoch weder vor Torheit noch vor Strafe.